Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von eigenen Vermögenswerten aller Art, Beteiligungen an anderen Unternehmen und auch an einzelnen Geschäften anderer Unternehmen einschließlich der Übernahme von Geschäftsführungsfunktionen in anderen Unternehmen,
die Übernahme von Verwaltungstätigkeiten für die Tochtergesellschaften sowie
die Beratung in Unternehmens- und Finanzangelegenheiten der Tochtergesellschaften.