Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Nutzung und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten mit Ausnahme solcher Geschäfte, die nach § 34 c GewO einer nicht vorliegenden Genehmigung bedürfen.
Solche Geschäfte sind nach Einholung der Genehmigung zulässig.