Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Koordination und Vergabe von Aufträgen an Sub-/Nachunternehmer für handwerkliche Tätigkeiten einschließlich Mauer- und Betonbau, Heizungs- und Sanitärinstallation, Klempnerarbeiten, Metallbau, Maler- und Lackierarbeiten, Bodenverlegung, Glasarbeiten, Elektroinstallationen, Dachdeckerei, Zimmerei, Hoch- und Tiefbau, Abriss sowie Garten- und Landschaftsgestaltung.