Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Immobilien und Darlehen nach
§ 34 c GewO,
Erwerb und Handel von Immobilien und
die Verwaltung von eigenem Vermögen.
Nach § 32 KWG erlaubnispflichtige Geschäfte sind nicht Gegenstand des Unternehmens.