Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung in Organisationsfragen und zur Unternehmensstruktur, die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck, die Geschäftsführung sowie Beteiligung an Management- und Investmentgesellschaften, die Übernahme der Geschäftsführung an anderen Unternehmen auf eigene Rechnung;
die Planung, Konzeption und Realisation von Komplett- und/oder auch Teilbereichen von Veranstaltungen jeglicher Art auch als Generalunternehmer;
die Vermietung von Hardware und die Erbringung von Dienstleistungen;
die Verwaltung eigenen Vermögens;
die Personalberatung;
der An- und Verkauf von Fitnessgeräten.