Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, die Vermarktung, der Vertrieb, der Verkauf und die sonstige Verwertung von Softwareprodukten, -dienstleistungen und Videospielen (einschließlich Videospielen für Mobilgeräte) sowie
die IT- und Prozessberatung.
Zweck der Gesellschaft ist es, durch ihre unternehmerische Tätigkeit einen positiven Beitrag zum Klimaschutz und der Erhaltung und Wiederherstellung natürlicher Lebensräume zu leisten.
Die Erzielung von Unternehmensgewinnen ist stets nur Mittel zur Erreichung des vorgenannten Zwecks der Gesellschaft.
Zur Erreichung des Zwecks der Gesellschaft werden Gewinne des Unternehmens mit Ausnahme der in diesem Gesellschaftsvertrag
explizit vorgesehenen Gewinnausschüttungen nicht privatnützig ausgeschüttet, sondern entweder reinvestiert oder für ökologische und gemeinwohlorientierte Zwecke verwendet, insbesondere gespendet.