Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Management- und sonstigen unternehmensberatenden Leistungen, soweit diese keiner staatlichen Genehmigung bedürfen, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens und Beteiligung an anderen Unternehmen, soweit eine gesonderte Erlaubnis hierzu nicht erforderlich ist und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.