Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung;
vorrangig die Entwicklung, Erbringung und Organisation sozialer, sportlicher und kultureller Dienstleistungen auf sozialem, sportlichem und kulturellem Gebiet:
- die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zweck der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23
der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten,
- die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie;
- die Förderung der Jugend- und Altenhilfe;
- die Förderung der Volksbildung;
- die Förderung des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes;
- die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz;
- die ideelle und finanzielle Förderung des Sports;
- die Förderung von Kunst und Kultur;
- die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke.