Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung/Produktion von Kraftfahrzeugen und Anhängern (im weitesten Sinne), deren Auf- und Umbau (insbesondere von Wohnmobilen) und der Handel damit sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften, deren Gegenstand die Herstellung, Instandsetzung und der Handel von klassischen Fahrzeugen ist.