Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung sowie die Finanzierung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, auch die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleister für Dritte; weiter die Geschäftsbesorgung und die Erbringung von Dienstleistungen, jedoch unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem KWG.