Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen,
insbesondere in den Bereichen Vertriebs- und Verhandlungsmanagement, Mediation, Betriebliches Gesundheitsmanagement, Unternehmensnachfolge
sowie die Konzeptionierung und Umsetzung von Projekten.
Ferner die Beratung und Unterstützung von Unternehmen aller Branchen in den Bereichen Management, Geschäftsführung und strategischer Planung, einschließlich der Übernahme von Managementaufgaben und Geschäftsführung.
Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern.