Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von unabhängiger Finanzberatung, insbesondere die Tätigkeit als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Satz 1 Nr.2 GewO, Honorar-Finanzanlagenberater mit Erlaubnis nach § 34h Abs.1 Satz 1 Nr. 1 GewO, Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO, Darlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO. Die Gesellschaft erbringt keine Finanzdienstleistungen oder Bankgeschäfte gem. § 32 KWG.