Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Bewachungstätigkeiten nach § 34a GewO,
Vermittlung von Bewachungsprojekten,
Servicedienstleistungen wie Ordnertätigkeiten, Hilfsarbeiten auf Baustellen, Hostessenservice, Aushilfspersonal für Gastronomie, Brandhelfertätigkeiten und Chauffeurdienste.
Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen, insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin.