Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- das Kaufen, Halten, Vermieten, Verwalten und Verkaufen von Immobilien aller Art aus dem eigenen Bestand und eigenen Vermögens
- das Kaufen, Halten, Verwalten und Verkaufen von Gesellschaften und Beteiligungen an anderen Gesellschaften
- sämtliche Beratungsleistungen diesbezüglich
- der Vermögenserhalt von Werten des eigenen Bestands
- Verwaltung eigenen Vermögens
- der Betrieb von Ferienimmobilien und Pensionen im In- und Ausland.
Nicht Gegenstand sind nach dem KWG erlaubnispflichtige Geschäfte.