Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Kunsthandel,
Keramikeinzelhandel,
das Betreiben von Keramikmalstudios sowie von Malstudios jeglicher Art,
Vermietung von Malräumen und -werkstätten sowie von Seminarräumen,
das Ausrichten von Kunstveranstaltungen, Kunstakademie,
Brennservice für Keramik- und Tonprodukte,
Zusammenarbeit mit Lizenzgebern und
Getränkeeinzelhandel.
Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, auch die Geschäftsführung und die persönliche Haftung in Kommanditgesellschaften zu übernehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.