Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens und
der Erwerb, das Halten und Verwalten von (Mehrheits-)Beteiligungen an anderen Unternehmen, jeweils im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte,
das Erbringen von Dienst- und Beratungsleistungen auf dem Gebiet der zulassungsfreien Hilfeleistungen in Steuersachen gem. § 6 StBerG, insbesondere das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen und die Lohnsteueranmeldung gem. § 6 Nr. 4 StBerG sowie
die erlaubnisfreie Personalvermittlung.