Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben von Immobiliengeschäften und damit zusammenhängender Geschäfte jeder Art, insbesondere die Bewirtschaftung, die Vermietung, der Neu- und Umbau, der Erwerb und der Verkauf von Immobilien im weiteren Sinne, insbesondere von Büroimmobilien, Einzelhandelsimmobilien und Hotels,
die Entwicklung von Immobilienprojekten sowie
die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem vorstehendem Gegenstand.