Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.
Die Gesellschaft hat dabei das Ziel, eine wirtschaftliche Einheit zu bilden und die verbundenen Unternehmen zentral zu leiten.
Ferner umfasst dies die Erbringung von Management-, Beratungs- und anderen Dienstleistungen für ihre Beteiligungsgesellschaften und darüber hinaus.