Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Kaufen, das Halten und das Verkaufen von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Erbringung von Online-/Offline-Dienstleistungen im Bereich Unternehmensberatung nebst allen damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten aller Art, soweit diese nicht einer besonderen Erlaubnis bedürfen.