Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1)
Die Anpachtung und der Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen zur wirtschaftlichen Nutzung aller Art,
Urproduktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen
sowie der Anbau und die Vermarktung von Sonderkulturen.
2)
Die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere an Unternehmen mit dem Gegenstand der Ziffer 1, sowie die Entwicklung aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäftsfelder.
3)
Die Gesellschaft ist auch berechtigt sich auf die Verwaltung eigenen Vermögens zu beschränken.