Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten im eigenen Namen und für Dritte,
Beratung, Verwaltung und Vermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten,
Erwerb, Veräußerung und Verwaltung von Beteiligungen,
Renovierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden,
Montage von genormten Bauteilen,
Holz- und Bautenschutz.
Genehmigungspflichtige Geschäfte gehören jedoch nicht zum Unternehmensgegenstand der Gesellschaft mit Ausnahme von genehmigungspflichtigen Geschäften gemäß § 34c der Gewerbeordnung.