Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb von Beteiligungen sowie von Grundstücken und/oder grundstücksgleichen Rechten,
die Bebauung der Grundstücke sowie die anschließende Veräußerung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie
Tätigkeiten gemäß § 34c GewO.