Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Konstruktion, Entwicklung, Herstellung und Verwaltung von Antriebssystemen, Photothermischen Produkten, Präzisionswerkzeugmaschinen, Zeichengeräten und verwandten Anlagen sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte und die Beteiligung an gleichartigen Unternehmungen.
Das Unternehmen kann ganz oder teilweise seinen operativen Betrieb in Form von Betriebsmitteln, Personal, Goodwill, Know-how etc. auf ein anderes Unternehmen entgeltlich übertragen und/oder entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung stellen und insoweit als Besitzunternehmen fungieren.