Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens durch den Erwerb und die Verwaltung von Grundbesitz und Immobilien und durch das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften,
die Erbringung von Management- und Consultingleistungen gegenüber Gruppengesellschaften sowie sämtliche Geschäfte und Dienstleistungen, die hiermit in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.