Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf und die Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, die Projektentwicklung für eigene Grundstücke sowie die Verpachtung und Vermietung von eigenen Gewerbeflächen; nach § 34 c GewO genehmigungspflichtige Geschäfte gehören nicht zum Gegenstand der Gesellschaft.