Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung des eigenen Vermögens, der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen, Wertpapieren und Immobilien und mobilen Vermögensgegenständen aller Art zum Ziel der langfristigen Vermögensanlage ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Genehmigungspflichtige Geschäfte nach § 34c GewO und nach dem KWG werden nicht betrieben.