Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Anmietung und Vermietung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, sowie
der Ankauf, die Akquise, Entwicklung, Verwaltung und der Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten sowie Rechten an Grundstücken.