Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Veranstaltung von Events,
die Vermietung von Veranstaltungs-Locations und von Catering-Ausstattung,
das Veranstaltungs-Catering,
die Erbringung von Personaldienstleistungen im Veranstaltungsbereich und die gastronomische Beratung sowie alle unmittelbar oder mittelbar mit den vorstehenden Gegenständen zusammenhängenden Tätigkeiten.