Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zwecke der Gesellschaft sind
- die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO;
- die Förderung der Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO.
Die Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch
- die Durchführung oder Beauftragung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben im Bereich Digital Health, d.h. den Prozess der fortschreitenden Digitalisierung im Gesundheitswesen,
- die Durchführung von Lehrveranstaltungen im Bereich Digital Health.
Die Gesellschaft ist im Rahmen ihres Zwecks zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Unternehmensgegenstand unmittelbar zu fördern geeignet sind. Zur Erfüllung ihres Satzungszwecks kann sie auch steuerbegünstigte Tochtergesellschaften gründen oder sich an anderen steuerbegünstigten Körperschaften beteiligen. Forschungsergebnisse hat die Gesellschaft zeitnah zu veröffentlichen.