Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Immobilien sowie die Verwaltung eigenen Vermögens und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, und zwar auf eigene Rechnung, auf eigenen Namen und nicht als Dienstleister für Dritte. Eine Leasingtätigkeit ist ausgeschlossen. Ferner Tätigkeiten nach § 34c GewO, soweit eine Erlaubnis dazu notwendig ist.