Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art, ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte, sowie die Beratung von Unternehmen zum Unternehmensaufbau, Software und Personalmanagement als auch Kauf und Verwaltung von Immobilien und anderen Vermögenswerten und direkte Erbringung von IT-Dienstleistungen sowie damit verbundene Geschäfte, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.