Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung, Wahrung und Mehrung des Anlagevermögens,
der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien und anderen Anlageobjekten sowie
der Handel mit Wertpapieren und
die Aufnahme und Vergabe von Krediten;
jedoch keine Tätigkeit nach § 2 KWG.