Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist:
Das Erbringen von Arbeiten eines Hausmeisterservices (Objektbegehungen, Reinigungsarbeiten, Kleinreparaturen, Überwachung von beauftragten Handwerkern etc.),
die Verwaltung von Immobilien gleich welcher Art,
ferner die Erbringung von Verwaltertätigkeiten nach dem WEG und alle damit zusammenhängende Tätigkeiten sowie
die Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmern, insbesondere die Erstellung von Betriebskostenabrechnungen nach dem KitaG bzw. SchulG und
die Erbringung von Buchhaltungsleistungen.