Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie
der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen sowie
die Übernahme von Holding-Funktionen an Unternehmen und
die Übernahme einer Komplementärfunktion in Kommanditgesellschaften, dieses ebenfalls im eigenen Namen sowie auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.