Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der gastronomische Betrieb eines oder mehrerer Restaurants, inklusive eines Lieferbetriebes,
ferner der Handel mit Produkten für den Gastronomiebetrieb, z.B. Einrichtungsgegenständen für Restaurants, Gastronomiemöbel, Lebensmittel, Getränkehandel, inklusive Import- und Exportgeschäften, sowie
der Betrieb eines oder mehrerer Hotels (Beherbergungsbetrieb).