Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, die Anlage- und Vermögensberatung inkl. Finanzanlage-, und Darlehensvermittlung, inkl. Tätigkeiten gemäß § 34f Abs. 1 Nr 1 bis Nr 3 GewO, wobei sonstige erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz nicht ausgeübt werden, und die Beratung imBereich Nachhaltigkeit.