Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, die Erstellung von Bildungs- und Unterhaltungsmaterialien, insbesondere Bücher und E-Books, Geschichten, Grafiken, Illustrationen, Gesellschaftsspiele, Websites, Apps, einschließlich Materialien für Kinder sowie die Erbringung von Beratungsleistungen (ausgenommen sind alle zulassungspflichtigen Tätigkeiten) im Bereich Textgestaltung, Marketing, Online-Marketing und Unternehmensführung.