Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
I.
a) Sicherheitsdienstleistungen für Personen, Objekte und Veranstaltungen;
b) Empfangsdienste;
c) Begleitschutz und Begleitfahrten;
d) Verwaltung eigenen Vermögens.
II.
Die Gesellschaft darf sich an anderen Gesellschaften mit gleichem oder verwandtem Unternehmensgegenstand beteiligen und auch die Aufgaben einer persönlich haftenden Gesellschafterin von Kommanditgesellschaften wahrnehmen