Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erstellung und der Betrieb von Webseiten, beispielsweise Jobportale und Webseiten für die Vermttlung von Gesundheitsdienstleistungen,
der (Online)-Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere aus der Kategorie Print-on-Demand wie Bekleidung, Textilien, Bilder und Leinwände,
der Betrieb eines Online-Shops hierfür
sowie die Erbringung von Marketingleistungen, insbesondere die Gestaltung und Schaltung von Werbekampagnen.