Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Errichtung, die Verwaltung und die Veräußerung von Immobilien, Grundstücken sowie
grundstücksgleichen Rechten und
die Wertentwicklung und Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere Immobilien, sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
Eine Genehmigung im Sinne des
§ 34c Gewerbeordnung kann ggf. notwendig sein.
Darüber hinaus beinhaltet der Gesellschaftszweck die Erbringung von betriebswirtschaftlichen Beratungsdienstleistungen.