Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel wie auch Handelsvermittlung von genehmigungsfreien Waren unterschiedlicher Art, insbesondere Pflegehilfsmitteln des Versorgungsbereiches 19B im Sinne des § 126 SGB V (Vertrieb von Krankenpflegeartikeln, Produkten zur Hygiene im Bett, Waschsystemen, selbständigeren Lebensführung, Mobilität, Hausnotrufgeräte) sowie Kleintransporte bis zum max. Gesamtgewicht von 3,5 t.