Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die erlaubnisfreie Beratung von Unternehmen, die Verwaltung eigenen Vermögens, die Erbringung von strategischen und operativen Dienstleistungen zum Aufbau und Betrieb von technologiebasierten Internetunternehmen. Zudem die Gründung, der Erwerb und die Beteiligung von bzw. an Unternehmen in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und nicht primär als Dienstleistung für Dritte sowie die Übernahme von Geschäftsführungstätigkeiten. Erlaubnispflichtige Geschäfte sind ausgeschlossen.