Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung und die Förderung der Kinder und Jugendhilfe.
Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch das Betreiben von Wohngruppen für Kinder und Jugendliche (Tag und Nacht Heimerziehung) nach
§ 34 SGB VIII.
Die Gesellschaft leistet Hilfen zur Erziehung für Kinder und Jugendliche,
verbindet Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten und fördert ihre Entwicklung.
Die Gesellschaft verbessert die Erziehungsbedingungen in den jeweiligen Herkunftsfamilien der Kinder und Jugendlichen durch Elternarbeit.
Jugendliche werden in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt.