Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- An- und Verpachtung, Verwaltung von eigenen Grundstücken sowie die Verwaltung ihr zeitlich befristet überlassener fremder Grundtücke, zur Nutzungsüberlassung oder Verpachtung dieser Grundstücke an Dritte zur Projektierung, Errichtung und zum Betrieb von Anlagen im Bereich erneuerbarer Energien
- die Koordinierung, Beauftragung und Führung hierzu erforderlicher Planungsmaßnahmen
- die Planung, die Errichtung und der Betrieb von Anlagen im Bereich erneuerbarer Energie
- die Erbringung und Beauftragung von Leistungen zur Betreuung, Pflege, Bearbeitung und Bewirtschaftung von Grundstücksflächen und landwirtschaftlicher Dienstleistungen sowie der Produktion pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse auf den gleichen Flächen der Energieerzeugung
- die Verwaltung der eigenen und ihr von Dritten überlassenen Grundstücke einschließlich der Vertretung Dritten gegenüber