Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Erwerb, Halten, Verwalten und
Verwertung von Beteiligungen und
Vermögensanlagen aller Art in
eigenem Namen, auf eigene
Rechnung und nicht für Dritte,
- Erbringung von Dienstleistungen im
Zusammenhang damit, einschließlich
die Übernahme der Geschäftsführung
und Vertretung in anderen
Gesellschaften.
Tätigkeiten nach dem KWG (Gesetz über das Kreditwesen) sind ausgeschlossen.