Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb einer Fahrschule sowie aller sonstigen Ausbildungszweige, deren Ziel und Gegenstand die Verkehrserziehung beinhaltet.
Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.
Sie kann Zweigstellen im Sinne des § 27 FahrlG errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen unter Berücksichtigung des Fahrlehrergesetzes beteiligen.