Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gründung, der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, die Geschäftsführung und Erbringung von sonstigen Management-, Consulting- und weiteren Dienstleistungen gegenüber Tochterunternehmen, Gruppengesellschaften oder Dritten, auch gegen Entgelt, soweit die Erbringung der Dienstleistungen nicht einer gesonderten Erlaubnis bedarf.