Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind: sämtliche Tätigkeiten, die für die Gartenpflege und Erhaltung geeignet erscheinen,
sämtliche garten- und landschaftsbaulichen Arbeiten und Dienstleistungen einschließlich des Handels und dem Vertrieb von Gegenständen und Materialien für die vorbezeichneten Tätigkeiten,
sowie die Herstellung und der Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.