Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Entwicklung und Vermarktung von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten sowie Beteiligung an Unternehmen, zu deren Vermögen derartige Immobilien und grundstücksgleiche Rechte gehören oder die Dienstleistungen für diese erbringen, jeweils im eigenen Namen, des Weiteren die damit verbundenen Beratungsleistungen sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.