Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht auf Rechnung oder als Dienstleistung für Dritte, sowie die unternehmerische Führung dieser Beteiligungsunternehmen, einschließlich durch Erbringung von Management, Beratungs- und Servicedienstleistungen an in- und ausländischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sowie an weiteren Gesellschaften, die mit der Gesellschaft verbunden sind.